neue Einreisebestimmungen für die USA ab dem 03.07.2023
Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mehr mit der vereinfachten, automatisierten Einreise-Genehmigung ESTA in die USA einreisen, sondern müssen ein Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende. Hierzu gehörten Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten.
Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, Aktivitäten, Kontakte etc. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den U.S.-amerikanischen Behörden vorzulegen. Ein Kollege aus dem Sicherheitsmanagement recherchiert bereits, wie Buch zu führen ist. Sobald diese Information vorliegt, stellen wir diese Information ein.
Unabhängig davon, wie Buch zu führen ist, ist es entscheidend, dass Reisende sich bei dieser Beantragung mit einer US-Vertretung bzw. direkt mit den US-amerikanischen Behörden in Verbindung setzen und ein Visa beantragen (wenn sie nach dem obigen Datum in Kuba waren).
Aus den aktuellen Berichterstattungen aus den USA und der US-Behörden ist eindeutig zu entnehmen, dass die Verordnung darauf abzielt, dass es bei der Einreise in die USA ad-hoc-Prüfungen geben könnte.
Auszug des aktualisierten Sicherheitshinweises des Auswärtigen Amtes für die USA vom 3.7.2023:
Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes für die USA
Beachten Sie bei Reisen nach Kuba:
Touristische Reisen unmittelbar zwischen den USA und Kuba sind nach U.S.-Recht verboten. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn die Reise in eine der von den U.S.-Behörden festgelegten Kategorien fällt. Dazu gehören private Besuchsreisen, Reisen, die der Ausübung von wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und religiösen Aktivitäten dienen, aber auch solche, die die Unterstützung des kubanischen Volkes bezwecken. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.
Achtung: Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mehr mit ESTA in die USA einreisen sondern müssen ein Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende.
Hierzu gehörten Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Thema vor Ihrer Reise an die für Sie zuständige US-Vertretung.
Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen Direktflüge zwischen den USA und Kuba durchführen.
Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, Aktivitäten, Kontakte etc. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den U.S.-amerikanischen Behörden vorzulegen.
Zahlreiche kubanische Staatsfirmen, darunter auch des Touristiksektors, wurden von den USA mit einem Embargo belegt, sodass Geschäfte mit diesen illegal sind.
Führen Sie über Ihre Kubareise von den USA aus genau Buch. Vermerken Sie vor allem die Reiseroute mit Zeiten, Aktivitäten, Kontakten etc.
– Sammeln Sie entsprechende Belege.
– Legen Sie Ihre Notizen auf Verlangen den U.S.-Behörden vor.
– Machen Sie keine Geschäfte mit Firmen, die auf der entsprechenden Liste der U.S.-amerikanischen Behörden stehen.
Informieren Sie sich über weitere Details bei den zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), das Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) (nur in den USA aufrufbar) und der US-Botschaft in Havanna oder auch direkt bei den US-amerikanischen Fluglinien wie z. B. American Airlines.
(Stand 4.7.2023. Unverändert gültig seit: 3.7.2023)