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 AGB’s:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisebüros Weinrich. Sehr geehrter Kunde, Sie haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) des Reisebüros Weinrich mit Sitz in Netphen aufgerufen. Die AGB beinhalten wichtige Informationen, die die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (nachfolgend „Nutzer“ genannt) und uns als Betreiber des Online-Reiseportals „reisebuero-weinrich.de“ betreffen. Bitte nehmen Sie die AGB daher aufmerksam zur Kenntnis. Allgemeiner Hinweis Reisebüro Weinrich betreibt das Online-Reiseportal reisebuero-weinrich.de. Das Reisebüro Weinrich tritt dabei als Vermittler von Reisen, Flügen, Autovermietungen und sonstigen Reiseleistungen zwischen Ihnen, dem Nutzer, und den jeweiligen Reiseleistungsanbietern, die diese Leistungen anbieten, auf. Für diese reisevermittelnden Tätigkeiten vom Reisebüro Weinrich gelten die Regelungen des Abschnitts I dieser AGB. Abschnitt II der AGB regelt das Verhältnis vom Reisebüro Weinrich zum Nutzer des Online Reiseportals reisebuero-weinrich.de. im Übrigen, soweit vom Reisebüro Weinrich andere als reisemittelnde Leistungen erbracht werden. Abschnitt I: Regelungen betreffend die Vermittlung von Reiseleistungen 1. Zur Vertragsbeziehung zwischen dem Reisebüro Weinrich und dem Nutzer 1.1 Das Reisebüro Weinrich betreibt unter der Internetpräsenz reisebuero-weinrich.de ein Onlineportal über das Reiseleistungen vermittelt werden. Sie, als Nutzer, können auf reisebuero-weinrich.de die Verfügbarkeit von Reiseleistungen, wie z.B. Pauschalreisen, Flügen, Hotelaufenthalten, sowie sonstigen touristischen Dienstleistungen, wie z.B. Autoanmietungen und Reiseversicherungen, verschiedener Reiseleistungsanbieter entsprechend Ihren Wünschen und Angaben untersuchen. Sie, als Nutzer, können zudem Verträge über Reisedienstleistungen unmittelbar mit dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter abschließen. Des Weiteren stellen wir Ihnen auf reisebuero-weinrich.de allgemeine Reiseinformationen und Reisehinweise zur Verfügung. 1.2 Reisebüro Weinrich tritt als Vermittler der Reiseleistungen für die jeweiligen Reiseveranstalter und sonstige Anbieter auf. Das Reisebüro Weinrich vermittelt die jeweiligen Reiseleistungen lediglich im Namen und für Rechnung des Reiseleistungsanbieters und ist daran nicht als Vertragspartner beteiligt. Wenn der Nutzer eine Reiseleistung über reisebuero-weinrich.de bucht, kommt bei Verfügbarkeit und Annahme des Angebots ein Vertrag zwischen dem Nutzer einerseits und dem beteiligten Reiseleistungsanbieter andererseits zustande. Zwischen Reisebüro Weinrich und dem Nutzer kommt insoweit lediglich ein Vertrag über die Besorgung des Geschäfts zustande. Gegenstand dieses Geschäftsbesorgungsvertrages ist die Vermittlung von Reiseleistungen zwischen Ihnen als Nutzer und dem jeweiligen Anbieter. 1.3 Die auf reisebuero-weinrich.de dargestellten Angebote von Reiseleistungen sind ausdrücklich keine verbindlichen Vertragsangebote vom Reisebüro Weinrich bzw. dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter. Es handelt sich hierbei lediglich um Aufforderungen an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Reiseleistungsanbieter der jeweiligen Reiseleistung abzugeben. Die Abgabe des Angebots durch den Nutzer erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in das Online-Buchungsformular und dessen Absendung an das Reisebüro Weinrich durch Drücken des Befehls „Buchen“ im Online-Menu. Jede so vorgenommene Buchung, die der Nutzer über reisebuero-weinrich.de vornimmt, stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter über die vom Nutzer ausgewählte Reiseleistung dar. An dieses Angebot ist der Nutzer 72 Stunden gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklärt das Reisebüro Weinrich im Namen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters oder der jeweilige Reiseleistungsanbieter selbst die Annahme des auf einen Vertragsabschluss gerichteten Angebots des Nutzers. Für den Fall, dass die vom Nutzer gewählte Reiseleistung/Angebot nicht mehr verfügbar sein sollte, kommt kein Vertrag betreffend diese Reiseleistung/Angebot zustande. Das Reisebüro Weinrich oder der Reiseleistungsanbieter selbst übermittelt dem Nutzer für diesen Fall – je nach Verfügbarkeit – innerhalb der oben bezeichneten Frist ein neues Vertragsangebot, das dieser innerhalb einer in dem neuen Angebot mitgeteilten Frist annehmen kann. Bei Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder bei Annahme des vom Reisebüro Weinrich oder dem Reiseleistungsanbieter selbst übermittelten neuen Angebotes durch den Nutzer kommt der entsprechende Vertrag über die Reiseleistung zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter zustande. Gleiches gilt bei Übersendung einer Rechnung durch das Reisebüro Weinrich oder den jeweiligen Reiseleistungsanbieter selbst an den Nutzer. 1.4 Dem gemäß Abschnitt I/Ziff. 1.3 dieser AGB vermittelten Vertrag über die Reiseleistung können zusätzlich eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstige Regelungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters zu Grunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Nutzers geregelt sein. Die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die sonstigen Regelungen der Reiseleistungsanbieter werden dem Nutzer vom Reisebüro Weinrich, soweit verfügbar, auf reisebuero-weinrich.de oder im Reisebüro zur Einsichtnahme und Akzeptanz bereitgestellt. Im Übrigen kann sich der Nutzer betreffend den genauen Inhalten der anwendbaren Geschäftsbedingungen und sonstiger Regelungen auch direkt an die/den von ihm ausgewählten Reiseleistungsanbieter wenden. 1.5 Der Vertragstext und die von Ihnen, als Nutzer, im Vertragsangebot angegebenen Daten werden vom Reisebüro Weinrich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und in diesem Rahmen dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter übermittelt. Diese Daten können vom Nutzer nicht direkt über reisebuero-weinrich.de abgerufen werden. Das Reisebüro Weinrich stellt dem Nutzer – nach vorherigem Rückruf durch das BuchungsserviceTeam – daher sämtliche Informationen zum geschlossenen Vermittlungs- bzw. Reiseleistungsvertrag zur Archivierung der Daten – je nach Kundenwunsch per Post, Fax oder E-Mail – zur Verfügung. Die AGB vom Reisebüro Weinrich können die Nutzer jederzeit auf reisebuero-weinrich.de einsehen und auf ihrem Rechner speichern. Gleiches gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstigen Regelungen der Reiseleistungsanbieter sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der auf reisebuero-weinrich.de angebotenen Versicherungsprodukte, soweit diese verfügbar sind. 2. Pflichten des Nutzers aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag 2.1 Sollte die Reisevermittlungsleistung vom Reisebüro Weinrich Mängel aufweisen, so sind diese gegenüber dem Reisebüro Weinrich unmittelbar anzuzeigen. Reisebüro Weinrich ist – soweit zumutbar – Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Soweit eine Mängelanzeige schuldhaft nicht erfolgt, entfallen jedwede Ansprüche des Nutzers aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, wenn eine dem Nutzer zumutbare Abhilfe durch Reisebüro Weinrich möglich gewesen wäre. 2.2 Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass das Reisebüro Weinrich nicht zur Entgegennahme von Mängelanzeigen des Nutzers bezüglich der Reiseleistungen berechtigt und verpflichtet ist. Solche Mängel sind ausschließlich direkt dem Anbieter der jeweiligen Reiseleistung anzuzeigen bzw. diesem gegenüber zu rügen. 2.3 Will der Nutzer gegenüber Reisebüro Weinrich seine Rechte auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise oder aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reiseleistung gegenüber Reisebüro Weinrich anzumelden; maßgeblich ist der Zugang der Anmeldung beim Reisebüro Weinrich innerhalb der Frist. Die Anmeldung hat schriftlich unter Bezugnahme auf die Reiseleistungsdaten und die Buchungsnummer zu erfolgen. Der Nutzer und Reisebüro Weinrich vereinbaren für vertragliche Ansprüche eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Gelten für eine von einem bestimmten Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen (z.B. das Montrealer Übereinkommen) oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich das Reisebüro Weinrich darauf berufen. 2.4 Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Nutzers gegen Reisebüro Weinrich ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag und im Zusammenhang damit stehende Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. 2.5 Der Nutzer ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reiseleistungspreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 2.6 Die Buchungen von Reiseleistungen, vermittelt vom Reisebüro Weinrich über reisebuero-weinrich.de, ist nur für Nutzer zulässig und möglich, die die volle Geschäftsfähigkeit erlangt haben. 2.7 Reisebüro Weinrich weist den Nutzer ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, zur Absicherung von Risiken eine Reiserücktrittsversicherung oder ein „RundumSorglos-Schutz“-Versicherungspaket abzuschließen. Auf reisebuero-weinrich.de besteht die Möglichkeit – vermittelt durch Reisebüro Weinrich -, solche Versicherungsverträge mit einem entsprechenden Anbieter einzugehen. Nähere Hinweise zum Umfang und zu den Bedingungen der Versicherungsangebote finden Sie im Buchungsmenu, dort im Buchungsschritt „Reiseversicherung“. Der entsprechende Versicherungsschutz kann grundsätzlich bis spätestens vierzehn Tage nach Zugang der Reisebestätigung gebucht werden. Liegen zwischen Buchungstag und Tag des Reiseantrittes lediglich vierzehn oder weniger Tage, ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. 2.8 Über etwaig bestehende Pass- oder Visumserfordernisse, gesundheitspolizeiliche Formalitäten sowie für die Durchführung der Reise wichtige Vorschriften hat sich der Nutzer selbst zu informieren sowie deren Einhaltung sicherzustellen und etwaig damit verbundene Kosten selbst zu tragen. Das gilt auch für die jeweiligen von den Flughäfen und staatlichen Stellen individuell erhobenen Gebühren, wie z.B. Sicherheitsgebühren, Einreise- und Ausreisegebühren, Gebühren für Urlaubsvisa etc. Über die vorgenannten Erfordernisse hat sich der Nutzer beim jeweiligen Reiseleistungsanbieter zu informieren. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Nutzers. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zuständigen staatlichen Behörden, insbesondere in den Ländern des Reiseziels, jederzeit die Bestimmungen auch kurzfristig ändern können. Dem Nutzer wird deshalb dringend nahe gelegt, nach erfolgter Buchung selbst die Nachrichtenmedien wegen einer möglichen Änderung der Bestimmungen in seinem Reisezielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Eine individuelle Information des Reisenden nach erfolgter Buchung durch das Reisebüro Weinrich ist grundsätzlich nicht möglich. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Nutzer nicht eingehalten werden, so dass der Nutzer deshalb an der Reise gehindert ist, kann das Reisebüro Weinrich den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Insbesondere nichtdeutsche Staatsangehörige sollten rechtzeitig bei dem jeweils zuständigen Konsulat selber und auf eigene Verantwortung Auskunft über Pass-, Visa- und Zollvorschriften einholen. 3. Geschäftsabwicklung 3.1 Buchungsservice. Bei allen Fragen betreffend die Reiseleistungen kann sich der Nutzer an das BuchungsserviceTeam vom Reisebüro Weinrich wenden. Das Buchungsservice-Team ist entsprechend der Büroöffnungszeiten, die auf reisebuero-weinrich.de veröffentlicht sind erreichbar. Die Rufnummer lautet 0271-3180150 (Bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz entstehen die anbieterabhängigen Orts- bzw. Fernsprechgebühren // Mobiltelefontarife können davon abweichen). 3.2 Zahlungen 3.2.1 Abhängig von der gebuchten Reiseleistung erfolgt die Zahlungsentgegennahme bzw. der Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter selbst oder – für einzelne Reiseleistungsanbieter – durch das Reisebüro Weinrich. 3.2.2 Für die Zahlungsentgegennahme bzw. den Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter gilt Folgendes: – Mit Abschluss des Reiseleistungsvertrages kann vom jeweiligen Reiseleistungsanbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Reiseleistung anzurechnen ist. Soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheines des Reiseleistungsanbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den mit dem Reiseleistungsanbieter vereinbarten Terminen fällig. Restzahlungen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseleistungsunterlagen fällig. Abweichend davon ist bei der Buchung von Linienflügen zunächst der vollständige Ticketpreis zu entrichten. Nach Eingang der Zahlung werden die Flugtickets am darauf folgenden Werktag erstellt und versandt. Bei der Buchung von Mietwagenprodukten ist zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Gebühren anfallen können, die vor Ort zu zahlen sind. Gleiches gilt für die Hotelzustellung von Mietwagen, die Bereitstellung von Kindersitzen und Navigationsgeräten und sonstige Extrawünsche. Bei Buchung von Reiseleistungen innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt ist der Nutzer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins, soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, verpflichtet. Je nach Reiseleistungsanbieter hat die Zahlung des Reisepreises in einem solchen Falle ggf. auch per Barinkasso am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) zu erfolgen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Fällige Zahlungen an den jeweiligen Reiseleistungsanbieter kann der Nutzer mit den Kreditkarten VISA, EUROCARD, American Express, Diners Club, per Banklastschrift oder per Banküberweisung vornehmen, wenn diese Zahlungsweisen vom Reiseleistungsanbieter angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsweisen werden im Buchungsstrang angegeben und können den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters entnommen werden. Reisebüro Weinrich behält sich vor, etwaige Entgelte der Kreditkartenunternehmen oder Banken, die dem Reisebüro Weinrich und/oder dem Reiseleistungsanbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Zahlungswegen entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über diese zusätzlichen Entgelte benachrichtigt. Reisebüro Weinrich ist zudem berechtigt, etwaige Rücklastbuchungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften, die dem Reisebüro Weinrich und/oder dem Reiseleistungsanbieter entstehen, dem Nutzer weiter zu berechnen. Des Weiteren behält sich das Reisebüro Weinrich vor, gelegentliche Sicherheitskontrollen durchzuführen, um Kreditkartenmissbrauch entgegenzuwirken. Aus diesem Grund kann der Nutzer dazu aufgefordert werden, dem Reisebüro Weinrich einen Nachweis bzgl. Anschrift und eine Kopie der Kreditkarte per Fax oder Post zu übersenden, bevor die Reiseleistungsunterlagen ausgehändigt werden. Bei Kreditkartenzahlung und Banklasteinzugsverfahren werden sensible persönliche Daten des Nutzers – wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Adresse im Dienst – unter Verwendung der SSL-Technologie verschlüsselt. Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reiseleistungsdokumente – je nach Reiseleistungsanbieter – am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) hinterlegt und sind dort ggf. per Barinkasso zu bezahlen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen für die Hinterlegung der Reiseleistungsdokumente und/oder das Barinkasso zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten und/oder für ein etwaiges Barinkasso erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Wird der Reiseleistungspreis bis zum Reiseleistungsantritt vom Nutzer nicht vollständig bewirkt und ist dem Nutzer – soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt – ein Sicherungsschein übergeben worden, ist das Reisebüro Weinrich berechtigt, ohne nochmalige Mahnung vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren des Reiseleistungsanbieters gemäß dessen Geschäftsbedingungen zu verlangen, es sei denn, der Nutzer hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht. 3.2.3 Für die Zahlungsentgegennahme bzw. den Zahlungseinzug durch das Reisebüro Weinrich gilt Folgendes: – Soweit die Rechnungserstellung und der Zahlungseinzug durch das Reisebüro Weinrich erfolgt, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. – Mit Abschluss des Reiseleistungsvertrages und Erhalt der Reisebestätigung sind innerhalb einer Woche mindestens 10% des Reiseleistungspreises als Anzahlung fällig. Je nach Reiseleistungsanbieter kann der Anzahlungsbetrag auch mehr als 10% des Reiseleistungspreises betragen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Die Anzahlung ist auf den Preis der Reiseleistung anzurechnen. Soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheines des Reiseleistungsanbieters verlangt werden. Der Restbetrag des Reiseleistungspreises ist ohne gesonderte Anforderung vier Wochen vor Reiseleistungsantritt an das Reisebüro Weinrich zu zahlen. In einzelnen Fällen verlangen Reiseleistungsanbieter bereits sechs bis acht Wochen vor Reiseleistungsantritt die Zahlung des Restbetrages des Reiseleistungspreises; der Kunde wird über eine solchermaßen abgeänderte Zahlungsfrist ausdrücklich vom Reisebüro Weinrich informiert. Die Reiseunterlagen werden dem Nutzer nach Eingang der Zahlung fünf bis zehn Tage vor Reiseleistungsantritt zugestellt. Dies gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen (Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt zehn und weniger Tage). Abweichendes gilt ebenfalls bei der Buchung von Linienflügen: Reisebüro Weinrich übernimmt für den bei der Buchung mitgeteilten Ticketpreis eine Garantie für 24 Stunden. Innerhalb dieser Zeit ist der Ticketpreis zu begleichen. Es genügt insoweit rechtzeitiger Zahlungsnachweis durch senden einer E-Mail mit einer Kopie des Bareinzahlungsbeleges oder durch E-Mail- übersendung einer Kopie des Kontoauszuges, aus dem sich die Überweisung des Ticketpreises per Online-Banking ergibt. Die Flugtickets werden in diesem Fall am auf den Eingang der Zahlung des Reisepreises folgenden Werktag erstellt und versandt. Erfolgt kein Zahlungsnachweis innerhalb von 24 Stunden nach Buchung, ist die vom Reisebüro Weinrich übernommene Ticketpreisgarantie hinfällig. Bei der Buchung von Mietwagenprodukten ist zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Gebühren anfallen können, die vor Ort beim jeweiligen Reiseleistungsanbieter zu zahlen sind. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Bei Buchung von Reiseleistungen innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt ist der Nutzer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins, soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, verpflichtet. Die Zahlung des Reisepreises kann in einem solchen Fall ausschließlich per Bankeinzahlung bzw. durch Banküberweisung erfolgen. Ist die Reisepreiszahlung durch den Kunden nachgewiesen worden, erfolgt der Versand der Reiseunterlagen bzw. von Vouchern oder Berechtigungsscheinen per E-Mail. Bei einzelnen Reiseleistungsanbietern sind die übersandten Voucher bzw. Berechtigungsscheine bei Reiseantritt am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) gegen die Reiseunterlagen einzutauschen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. – So die Zahlung des Reiseleistungspreises nicht direkt über den Reiseleistungsanbieter sondern über das Reisebüro Weinrich abgewickelt wird, können fällige Zahlungen vom Nutzer per Bankeinzahlung bzw. per Banküberweisung vorgenommen werden. Reisebüro Weinrich behält sich vor, etwaige Entgelte der Banken, die das Reisebüro Weinrich und/oder dem Reiseleistungsanbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Zahlungswegen entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über diese zusätzlichen Entgelte – sobald diese dem Reisebüro Weinrich bekannt werden – benachrichtigt. – Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reiseleistungsdokumente bzw. Voucher oder Berechtigungsscheine – je nach Reiseleistungsanbieter – per E-Mail zugesandt. Bei einzelnen Reiseleistungsanbietern sind die übersandten Voucher bzw. Berechtigungsscheine bei Reiseantritt am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) gegen die Reiseunterlagen einzutauschen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen hierfür zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten bzw. einen Eintausch von Vouchern bzw. von Berechtigungsscheinen in Reiseleistungsdokumente erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. – Wird der Reiseleistungspreis bis zum Reiseleistungsantritt vom Nutzer nicht vollständig bewirkt und ist dem Nutzer – soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt – ein Sicherungsschein übergeben worden, ist das Reisebüro Weinrich berechtigt, ohne nochmalige Mahnung vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren des Reiseleistungsanbieters gemäß dessen Geschäftsbedingungen zu verlangen, es sei denn, der Nutzer hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht. 3.3 Reiseunterlagen 3.3.1 Unterlagen für Reiseleistungen – einschließlich Flugtickets, Reservierungsnummern und Berechtigungsscheinen – werden dem Nutzer im Regelfall direkt vom Reiseleistungsanbieter oder vom Reisebüro Weinrich per Email übersandt. Soweit eine Übersendung per Email erfolgt, hat der Nutzer sich die Unterlagen in Papierform auszudrucken, dies gilt auch für E-Tickets von Fluggesellschaften. 3.3.2 Je nach Reiseleistungsanbieter kann der Versand von Flugtickets in Papierform und/oder Unterlagen für alle sonstigen Reiseleistungen auch per kostenfreiem Brief erfolgen. Es gelten insoweit jedoch die folgenden Ausnahmen: – Zustellung von Reiseunterlagen außerhalb Deutschlands: Um eine schnellstmögliche und sichere Zustellung der Reiseunterlagen an den Nutzer auch außerhalb Deutschlands zu gewährleisten, behält sich das Reisebüro Weinrich einen kostenpflichtigen Versand per Post oder Kurierdienst vor. Die entsprechende Versandgebühr wird dem Nutzer mit dem Gesamtreisepreis berechnet. Der Nutzer wird vorab über die Höhe der zusätzlichen Gebühr unterrichtet. – Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reiseleistungsdokumente – je nach Reiseleistungsanbieter – am Flughafenschalter hinterlegt und sind dort ggf. per Barinkasso zu bezahlen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen für die Hinterlegung der Reiseleistungsdokumente und/oder das Barinkasso zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten und/oder für ein etwaiges Barinkasso erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. 4. Änderungen des Vertrages (Umbuchung, Stornierung usw.) 4.1 Nachdem der Vertrag über die Reiseleistung zwischen Nutzer und Reiseleistungsanbieter geschlossen worden ist, richten sich die Bedingungen für vom Nutzer veranlasste Vertragsänderungen (z.B. Umbuchung, Stornierung) nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Das Reisebüro Weinrich ist berechtigt, alle aufgrund von nachträglichen Vertragsänderungen, wie z.B. Umbuchungen und Stornierungen, entstehenden Kosten und Teilreiseleistungsvergütungen dem Nutzer im Namen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten. Dies gilt auch für die Durchführung von Vertragsänderungen bei bereits geschlossenen Luftbeförderungsverträgen. Die anfallenden Gebühren richten sich insoweit nach den jeweiligen IATA- Tarifen bzw. den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Luftbeförderungsvertrag sowie den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. 4.2 Soweit nach dem Vertragsschluss zwischen Nutzer und Reiseleistungsanbieter Vertragsänderungen seitens des Reiseleistungsanbieters erforderlich werden (z.B. Änderungen, Umbuchung, Stornierung), gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungen in der Beziehung zwischen Nutzer und dem Reisebüro Weinrich: – Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, insbesondere nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reiseleistung beeinträchtigen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft, Zwischenlandungen oder um Direktflüge, die ohne vorherige Ankündigung aus zwingenden Gründen in Umsteigeflüge geändert werden, handeln. Das Reisebüro Weinrich ist verpflichtet, den Nutzer über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach eigener Kenntniserlangung zu informieren, dies betrifft insbesondere auch Angaben zur Fluggesellschaft, so diese bei Reiseleistungsbuchung noch nicht feststeht bzw. sich nach der Buchung ändern sollte. – Bei der Buchung von reinen Flugreisen (Nur-Flüge) gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Soweit nicht ein Linienflug geschuldet wird, bleiben kurzfristige Flugzeiten- und Flugplanänderungen sowie Änderungen des Fluggerätes oder der Fluggesellschaften ebenfalls vorbehalten. Der Nutzer ist bei der Buchung eines Nur-Fluges verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Hinflug sowie innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug, bei der in seinen Reiseunterlagen angegebenen Vertretung die Flugzeiten bestätigen zu lassen. – Reisebüro Weinrich ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Nutzer unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, unter Angaben zur Berechnung des neuen Preises entsprechend unterrichtet. Weitere Regelungen können sich aus den Vertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters ergeben. 5. Datenschutz Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe aller vom Nutzer mitgeteilten personenbezogenen Daten erfolgt seitens Reisebüro Weinrich nach den deutschen gesetzlichen Datenbestimmungen. Reisebüro Weinrich erhebt nur solche persönlichen Daten – und leitet diese an den jeweiligen Reiseleistungsanbieter weiter -, die zur Abwicklung der Reiseleistung notwendig sind. 6. Haftung von Reisebüro Weinrich 6.1 Reisebüro Weinrich übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit und Durchführung der unter reisebuero-weinrich.de präsentierten und vom Nutzer gebuchten Reiseleistungen/Angebote und gibt keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf reisebuero-weinrich.de dargebotenen Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Reiseleistungsanbieter als Vertragspartner des Nutzers. Reisebüro Weinrich haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Reiseleistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. 6.2 Reisebüro Weinrich ist in angemessenem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf reisebuero-weinrich.de verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Die einzelnen Angaben zu den Reiseleistungen auf reisebuero-weinrich.de beruhen auf den Angaben, die das Reisebüro Weinrich von den Reiseleistungsanbietern zur Verfügung gestellt werden. Eine Garantie hierfür kann und wird daher vom Reisebüro Weinrich nicht übernommen. Maßgeblich für den Umfang der vom Reiseleistungsanbieter geschuldeten Leistungen ist die Reisebestätigung. 6.3 Sämtliche auf reisebuero-weinrich.de präsentierten Reiseleistungen sind nur begrenzt verfügbar. Reisebüro Weinrich haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung. Ein entsprechender Haftungsausschluss vom Reisebüro Weinrich gilt auch für die tatsächlich Durchführung der Reiseleistung durch den jeweiligen Reiseleistungsanbieter. 6.4 Reisebüro Weinrich übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter auf reisebuero-weinrich.de bzw. auf Verlinkungen mit Drittwebseiten. Maßgeblich für den Vertragsschluss sind allein die Angaben, die dem Nutzer im Angebot innerhalb des Online-Buchungsvorgangs und/oder in der entsprechenden Buchungs- und Reiseleistungsbestätigung gemacht werden. 6.5 Die Haftungsausschlüsse der Ziffern 6.2, 6.3 und 6.4 des Abschnitts I der AGB greifen nicht, soweit das Reisebüro Weinrich fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung branchenüblicher Sorgfalt hätten bekannt sein müssen. Die entsprechende Haftung vom Reisebüro Weinrich für das Kennenmüssen solch fehlerhafter und/oder unrichtiger Angaben ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 6.6 Sofern und soweit die Haftung vom Reisebüro Weinrich nicht ausgeschlossen ist, haftet Reisebüro Weinrich bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher, kardinaler Vertragspflichten. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher, kardinaler Vertragspflichten ist die Haftung vom Reisebüro Weinrich für alle Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt. 6.7 Reisebüro Weinrich haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste vom Reisebüro Weinrich, vom Reisebüro Weinrich beauftragten Dritten oder von Lieferanten vom Reisebüro Weinrich beeinflusst werden. 6.8 Reisebüro Weinrich haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang und/oder Beschädigung der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Zustellung an den Nutzer. 6.9 Sofern Reisebüro Weinrich eine Gewährleistung und Haftung aus den Vermittlungsleistungen oder aus ausdrücklichen Zusicherungen trifft, regelt sich die Geltendmachung und Inanspruchnahme durch den Nutzer nach den Maßgaben der Ziffern 2.1 bis 2.5 des Abschnitts I der AGB. 7. Schlussbestimmungen 7.1 Reisebüro Weinrich behält sich das Recht vor, die AGB zur Nutzung der Website reisebuero-weinrich.de mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern. Insoweit besteht keine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer. Auf der Website reisebuero-weinrich.de wird die jeweils aktuelle Version der AGB vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website reisebuero-weinrich.de nach einer Änderung der AGB erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen. 7.2 Diese AGB enthalten vollständig alle Vereinbarungen des – zwischen dem Nutzer und Reisebüro Weinrich bestehenden – Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen oder Zusicherungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. 7.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen Reisebüro Weinrich und dem Nutzer richten sich unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7.4 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Siegen in Deutschland. Die besonderen Gerichtsstände nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben unberührt. 7.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Abschnitt II: Regelungen betreffend Leistungen vom Reisebüro Weinrich, die nicht unter Abschnitt I fallen 1. Zur Vertragsbeziehung zwischen Reisebüro Weinrich und dem Nutzer 1.1 Reisebüro Weinrich betreibt unter der Internetpräsenz reisebuero-weinrich.de ein Onlineportal über das Reiseleistungen vermittelt werden. Sie, als Nutzer, können auf reisebuero-weinrich.de die Verfügbarkeit von Reiseleistungen, wie z.B. Pauschalreisen, Flügen, Hotelaufenthalten, sowie sonstigen touristischen Dienstleistungen, wie z.B. Autoanmietungen und Reiseversicherungen, verschiedener Reiseleistungsanbieter entsprechend Ihren Wünschen und Angaben untersuchen. Sie, als Nutzer, können zudem Verträge über Reisedienstleistungen unmittelbar mit dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter abschließen. Des Weiteren stellen wir Ihnen auf reisebuero-weinrich.de allgemeine Reiseinformationen und Reisehinweise zur Verfügung. 1.2 Reisebüro Weinrich tritt als Vermittler der Reiseleistungen für die jeweiligen Reiseveranstalter und sonstige Anbieter auf. Reisebüro Weinrich vermittelt die jeweiligen Reiseleistungen lediglich im Namen und für Rechnung des Reiseleistungsanbieters und ist daran nicht als Vertragspartner beteiligt. Wenn der Nutzer eine Reiseleistung über reisebuero-weinrich.de bucht, kommt bei Verfügbarkeit und Annahme des Angebots ein Vertrag zwischen dem Nutzer einerseits und dem beteiligten Reiseleistungsanbieter andererseits zustande. Zwischen Reisebüro Weinrich und dem Nutzer kommt insoweit lediglich ein Vertrag über die Besorgung des Geschäfts zustande. Gegenstand dieses Geschäftsbesorgungsvertrages ist die Vermittlung von Reiseleistungen zwischen Ihnen als Nutzer und dem jeweiligen Anbieter. Kommt Reisebüro Weinrich aufgrund gesetzlicher Maßgaben im Einzelfall die Stellung eines vertraglichen Reiseveranstalters zu Ihnen, als Nutzer, zu, gelten die nachfolgenden Regelungen des Abschnitts II der AGB. 1.3 Die auf reisebuero-weinrich.de dargestellten Angebote von Reiseleistungen sind ausdrücklich keine verbindlichen Vertragsangebote vom Reisebüro Weinrich bzw. dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter. Es handelt sich hierbei lediglich um Aufforderungen an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Reiseleistungsanbieter der jeweiligen Reiseleistung abzugeben. Die Abgabe des Angebots durch den Nutzer erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in das Online-Buchungsformular und dessen Absendung an Reisebüro Weinrich durch Drücken des Befehls „Buchen“ im Online-Menu. Jede so vorgenommene Buchung, die der Nutzer über reisebuero-weinrich.de vornimmt, stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter über die vom Nutzer ausgewählte Reiseleistung dar. An dieses Angebot ist der Nutzer 72 Stunden gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklärt Reisebüro Weinrich im Namen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters oder der jeweilige Reiseleistungsanbieter selbst die Annahme des auf einen Vertragsabschluss gerichteten Angebots des Nutzers. Für den Fall, dass die vom Nutzer gewählte Reiseleistung/Angebot nicht mehr verfügbar sein sollte, kommt kein Vertrag betreffend diese Reiseleistung/Angebot zustande. Reisebüro Weinrich oder der Reiseleistungsanbieter selbst übermittelt dem Nutzer für diesen Fall – je nach Verfügbarkeit – innerhalb der oben bezeichneten Frist ein neues Vertragsangebot, das dieser innerhalb einer in dem neuen Angebot mitgeteilten Frist annehmen kann. Bei Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder bei Annahme des vom Reisebüro Weinrich oder dem Reiseleistungsanbieter selbst übermittelten neuen Angebotes durch den Nutzer kommt der entsprechende Vertrag über die Reiseleistung zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter zustande. Gleiches gilt bei Übersendung einer Rechnung durch Reisebüro Weinrich oder den jeweiligen Reiseleistungsanbieter selbst an den Nutzer. 1.4 Dem gemäß Abschnitt II/Ziff. 1.3 dieser AGB vermittelten Vertrag über die Reiseleistung können zusätzlich eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters zu Grunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Nutzers geregelt sein. Die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die sonstigen Regelungen der Reiseleistungsanbieter werden dem Nutzer vom Reisebüro Weinrich, soweit verfügbar, auf reisebuero-weinrich.de zur Einsichtnahme und Akzeptanz bereitgestellt. Im Übrigen kann sich der Nutzer betreffend den genauen Inhalten der anwendbaren Geschäftsbedingungen und sonstiger Regelungen auch direkt an die von ihm ausgewählten Reiseleistungsanbieter wenden. 1.5 Der Vertragstext und die von Ihnen, als Nutzer, im Vertragsangebot angegebenen Daten werden vom Reisebüro Weinrich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und in diesem Rahmen dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter übermittelt. Diese Daten können vom Nutzer nicht direkt über reisebuero-weinrich.de abgerufen werden. Reisebüro Weinrich stellt dem Nutzer – nach vorherigem Rückruf durch das Buchungsservice Team – daher sämtliche Informationen zum geschlossenen Vermittlungs- bzw. Reiseleistungsvertrag zur Archivierung der Daten – je nach Kundenwunsch per Post oder E-Mail – zur Verfügung. Die AGB vom Reisebüro Weinrich können die Nutzer jederzeit auf reisebuero-weinrich.de einsehen und auf ihrem Rechner speichern. Gleiches gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstigen Regelungen der Reiseleistungsanbieter sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der auf reisebuero-weinrich.de angebotenen Versicherungsprodukte, soweit diese verfügbar sind. 2. Pflichten des Nutzers 2.1 Sollte die Reisevermittlungs- und/oder Reiseleistung Mängel aufweisen, so sind diese gegenüber Reisebüro Weinrich unmittelbar anzuzeigen. Reisebüro Weinrich ist – soweit zumutbar – Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Soweit eine Mängelanzeige schuldhaft nicht erfolgt, entfallen jedwede Ansprüche des Nutzers aus dem Vertrag, wenn eine dem Nutzer zumutbare Abhilfe durch Reisebüro Weinrich möglich gewesen wäre. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Nutzer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reiseleistungspreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Nutzer es schuldhaft unterlässt, den Mangel rechtzeitig während der Reise anzuzeigen. Wird die Reiseleistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und ist infolge eines Mangels dem Nutzer die Reise/Reiseleistung oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Nutzer den Vertrag kündigen. Zuvor hat der Nutzer eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Fristsetzung durch den Nutzer bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reisebüro Weinrich verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Nutzers gerechtfertigt ist. 2.2 Alle Mitteilungen und rechtlichen Willenserklärungen des Nutzers, die sich auf die Buchung und den Reiseleistungsvertrag beziehen, sind dem Anbieter der jeweiligen Reiseleistung anzuzeigen bzw. diesem gegenüber zu rügen und zudem an Reisebüro Weinrich zu richten. Dies betrifft insbesondere Rücktritts- und Kündigungserklärungen, Umbuchungen, Vertragsübertragungen auf Ersatzteilnehmer, Mängelanzeigen sowie Anspruchsanmeldungen nach Reiseende. 2.3 Örtliche Beauftragte des Reiseleistungsanbieters, an die sich der Nutzer bei Schwierigkeiten wenden soll, sind nicht befugt oder bevollmächtigt, während der Reise Mängel der Reiseleistung sowie Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung gegen Reisebüro Weinrich anzuerkennen oder derartige Anspruchsstellungen entgegen zu nehmen. 2.4 Unabhängig von der Anzeige eines Mangels während der Reise müssen vertragliche Ansprüche des Nutzers wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise oder Reiseleistung bei Reisebüro Weinrich geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Nutzer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Der Nutzer wird ausdrücklich auf die Gefahr des Rechtsverlustes hingewiesen, wenn er die Ausschlussfrist nicht einhält! 2.5 Die in Ziffer 2.4/Abschnitt II der AGB bezeichneten Ansprüche des Nutzers verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise oder gebuchte Reiseleistung dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Nutzer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Reisebüro Weinrich oder deren Haftpflicht-Versicherung die Ansprüche ausdrücklich zurückweist oder der Nutzer die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit verjähren in 3 Jahren. 2.6 Bei Reisegepäck sind Verluste und Beschädigungen sowie Verspätungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen – unter Beifügung der notwendigen Unterlagen – zu melden. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung (P.I.R. genannt = Property Irregularity Report) verpflichtet. Ohne rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes. Auf Ausschlussfristen für Fluggepäck (Art. 31 Montrealer Übereinkommen, Art. 26 des Warschauer Abkommens) wird hingewiesen. Werden zusätzlich Ansprüche auch gegenüber Reisebüro Weinrich erhoben, ist für vertragliche Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck auch die Monatsfrist gemäß Ziffer 2.4/Abschnitt II der AGB dieser Reise- und Zahlungsbedingungen (Ausschlussfrist!) zur Rechtswahrung einzuhalten. 2.7 Die Buchungen von Reiseleistungen, vermittelt vom Reisebüro Weinrich über reisebuero-weinrich.de, ist nur für Nutzer zulässig und möglich, die die volle Geschäftsfähigkeit erlangt haben. 2.8 Reisebüro Weinrich weist den Nutzer ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, zur Absicherung von Risiken eine Reiserücktrittsversicherung oder ein „RundumSorglos-Schutz“-Versicherungspaket abzuschließen. Auf reisebuero-weinrich.de besteht die Möglichkeit – vermittelt durch Reisebüro Weinrich -, solche Versicherungsverträge mit einem entsprechenden Anbieter einzugehen. Nähere Hinweise zum Umfang und zu den Bedingungen der Versicherungsangebote finden Sie im Buchungsmenu, dort im Buchungsschritt „Reiseversicherung“. Der entsprechende Versicherungsschutz kann grundsätzlich bis spätestens vierzehn Tage nach Zugang der Reisebestätigung gebucht werden. Liegen zwischen Buchungstag und Tag des Reiseantrittes lediglich vierzehn oder weniger Tage, ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. 2.9 Über etwaig bestehende Pass- oder Visumserfordernisse, gesundheitspolizeiliche Formalitäten sowie für die Durchführung der Reise wichtige Vorschriften hat sich der Nutzer selbst zu informieren sowie deren Einhaltung sicherzustellen und etwaig damit verbundene Kosten selbst zu tragen. Das gilt auch für die jeweiligen von den Flughäfen und staatlichen Stellen individuell erhobenen Gebühren, wie z.B. Sicherheitsgebühren, Einreise- und Ausreisegebühren, Gebühren für Urlaubsvisa etc. Über die vorgenannten Erfordernisse hat sich der Nutzer beim jeweiligen Reiseleistungsanbieter zu informieren. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Nutzers. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zuständigen staatlichen Behörden, insbesondere in den Ländern des Reiseziels, jederzeit die Bestimmungen auch kurzfristig ändern können. Dem Nutzer wird deshalb dringend nahe gelegt, nach erfolgter Buchung selbst die Nachrichtenmedien wegen einer möglichen Änderung der Bestimmungen in seinem Reisezielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Eine individuelle Information des Reisenden nach erfolgter Buchung durch Reisebüro Weinrich ist grundsätzlich nicht möglich. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Nutzer nicht eingehalten werden, so dass der Nutzer deshalb an der Reise gehindert ist, kann Reisebüro Weinrich den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Insbesondere nichtdeutsche Staatsangehörige sollten rechtzeitig bei dem jeweils zuständigen Konsulat selber und auf eigene Verantwortung Auskunft über Pass-, Visa- und Zollvorschriften einholen. 3. Geschäftsabwicklung 3.1 Buchungsservice Bei allen Fragen betreffend die Reiseleistungen kann sich der Nutzer an das Buchungsservice-Team vom Reisebüro Weinrich wenden. Das Buchungsservice-Team ist gemäß der Öffnungszeiten (sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen geschlossen) erreichbar. Die Rufnummer lautet: 027-3180150 (Bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz entstehen die anbieterabhängigen Orts- bzw. Fernsprechgebühren // Mobiltelefontarife können davon abweichen). 3.2 Zahlungen 3.2.1 Abhängig von der gebuchten Reiseleistung erfolgt die Zahlungsentgegennahme bzw. der Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter selbst oder durch Reisebüro Weinrich. 3.2.2 Für die Zahlungsentgegennahme bzw. den Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter gilt Folgendes: Mit Abschluss des Reiseleistungsvertrages kann vom jeweiligen Reiseleistungsanbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Reiseleistung anzurechnen ist. Soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheines des Reiseleistungsanbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den mit dem Reiseleistungsanbieter vereinbarten Terminen fällig. Restzahlungen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseleistungsunterlagen fällig. Abweichend davon ist bei der Buchung von Linienflügen zunächst der vollständige Ticketpreis zu entrichten. Nach Eingang der Zahlung werden die Flugtickets am darauf folgenden Werktag erstellt und versandt. Bei der Buchung von Mietwagenprodukten ist zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Gebühren anfallen können, die vor Ort zu zahlen sind. Gleiches gilt für die Hotelzustellung von Mietwagen, die Bereitstellung von Kindersitzen und Navigationsgeräten und sonstige Extrawünsche. Bei Buchung von Reiseleistungen innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt ist der Nutzer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins, soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, verpflichtet. Je nach Reiseleistungsanbieter hat die Zahlung des Reisepreises in einem solchen Falle ggf. auch per Barinkasso am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) zu erfolgen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. – Fällige Zahlungen an den jeweiligen Reiseleistungsanbieter kann der Nutzer mit den Kreditkarten VISA, EUROCARD, American Express, Diners Club, per Banklastschrift oder per Banküberweisung vornehmen, wenn diese Zahlungsweisen vom Reiseleistungsanbieter angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsweisen werden im Buchungsstrang angegeben und können den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters entnommen werden. Reisebüro Weinrich behält sich vor, etwaige Entgelte der Kreditkartenunternehmen oder Banken, die Reisebüro Weinrich und/oder dem Reiseleistungsanbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Zahlungswegen entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über diese zusätzlichen Entgelte benachrichtigt. Reisebüro Weinrich ist zudem berechtigt, etwaige Rücklastbuchungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften, die Reisebüro Weinrich und/oder dem Reiseleistungsanbieter entstehen, dem Nutzer weiter zu berechnen. Des Weiteren behält sich Reisebüro Weinrich vor, gelegentliche Sicherheitskontrollen durchzuführen, um Kreditkartenmissbrauch entgegenzuwirken. Aus diesem Grund kann der Nutzer dazu aufgefordert werden, Reisebüro Weinrich einen Nachweis bzgl. Anschrift und eine Kopie der Kreditkarte Post zu übersenden, bevor die Reiseleistungsunterlagen ausgehändigt werden. Bei Kreditkartenzahlung und Banklasteinzugsverfahren werden sensible persönliche Daten des Nutzers – wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Adresse im Dienst – unter Verwendung der SSL-Technologie verschlüsselt. – Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reiseleistungsdokumente – je nach Reiseleistungsanbieter – am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) hinterlegt und sind dort ggf. per Barinkasso zu bezahlen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen für die Hinterlegung der Reiseleistungsdokumente und/oder das Barinkasso zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten und/oder für ein etwaiges Barinkasso erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. – Wird der Reiseleistungspreis bis zum Reiseleistungsantritt vom Nutzer nicht vollständig bewirkt und ist dem Nutzer – soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt – ein Sicherungsschein übergeben worden, ist Reisebüro Weinrich berechtigt, ohne nochmalige Mahnung vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren des Reiseleistungsanbieters gemäß dessen Geschäftsbedingungen zu verlangen, es sei denn, der Nutzer hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht. 3.2.3 Für die Zahlungsentgegennahme bzw. den Zahlungseinzug durch Reisebüro Weinrich gilt Folgendes: – Soweit die Rechnungserstellung und der Zahlungseinzug durch Reisebüro Weinrich erfolgt, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. – Mit Abschluss des Reiseleistungsvertrages und Erhalt der Reisebestätigung sind innerhalb einer Woche mindestens 10% des Reiseleistungspreises als Anzahlung fällig. Je nach Reiseleistungsanbieter kann der Anzahlungsbetrag auch mehr als 10% des Reiseleistungspreises betragen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Die Anzahlung ist auf den Preis der Reiseleistung anzurechnen. Soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheines des Reiseleistungsanbieters verlangt werden. Der Restbetrag des Reiseleistungspreises ist ohne gesonderte Anforderung vier Wochen vor Reiseleistungsantritt an Reisebüro Weinrich zu zahlen. In einzelnen Fällen verlangen Reiseleistungsanbieter bereits sechs bis acht Wochen vor Reiseleistungsantritt die Zahlung des Restbetrages des Reiseleistungspreises; der Kunde wird über eine solchermaßen abgeänderte Zahlungsfrist ausdrücklich von Reisebüro Weinrich informiert. Die Reiseunterlagen werden dem Nutzer nach Eingang der Zahlung fünf bis zehn Tage vor Reiseleistungsantritt zugestellt. Dies gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen (Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt zehn und weniger Tage). Abweichendes gilt ebenfalls bei der Buchung von Linienflügen: Reisebüro Weinrich übernimmt für den bei der Buchung mitgeteilten Ticketpreis eine Garantie für 24 Stunde. Innerhalb dieser Zeit ist der Ticketpreis zu begleichen. Es genügt insoweit rechtzeitiger Zahlungsnachweis durch Faxübersendung einer Kopie des Bareinzahlungsbeleges oder durch Faxübersendung einer Kopie des Kontoauszuges, aus dem sich die Überweisung des Ticketpreises per Online-Banking ergibt. Die Flugtickets werden in diesem Fall am auf den Eingang der Zahlung des Reisepreises folgenden Werktag erstellt und versandt. Erfolgt kein Zahlungsnachweis innerhalb von 24 Stunden nach Buchung, ist die von Reisebüro Weinrich übernommene Ticketpreisgarantie hinfällig. Bei der Buchung von Mietwagenprodukten ist zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Gebühren anfallen können, die vor Ort beim jeweiligen Reiseleistungsanbieter zu zahlen sind. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Bei Buchung von Reiseleistungen innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt ist der Nutzer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins, soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, verpflichtet. Die Zahlung des Reisepreises kann in einem solchen Fall ausschließlich per Bankeinzahlung bzw. durch Banküberweisung erfolgen. Ist die Reisepreiszahlung durch den Kunden nachgewiesen worden, erfolgt der Versand der Reiseunterlagen bzw. von Vouchern oder Berechtigungsscheinen per E-Mail. Bei einzelnen Reiseleistungsanbietern sind die übersandten Voucher bzw. Berechtigungsscheine bei Reiseantritt am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) gegen die Reiseunterlagen einzutauschen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. – So die Zahlung des Reiseleistungspreises nicht direkt über den Reiseleistungsanbieter sondern über Reisebüro Weinrich abgewickelt wird, können fällige Zahlungen vom Nutzer per Bankeinzahlung bzw. per Banküberweisung vorgenommen werden. Reisebüro Weinrich behält sich vor, etwaige Entgelte der Banken, die Reisebüro Weinrich und/oder dem Reiseleistungsanbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Zahlungswegen entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über diese zusätzlichen Entgelte – sobald diese Reisebüro Weinrich bekannt werden – benachrichtigt. – Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reiseleistungsdokumente bzw. Voucher oder Berechtigungsscheine – je nach Reiseleistungsanbieter – per E-Mail zugesandt. Bei einzelnen Reiseleistungsanbietern sind die übersandten Voucher bzw. Berechtigungsscheine bei Reiseantritt am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) gegen die Reiseunterlagen einzutauschen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen hierfür zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten bzw. einen Eintausch von Vouchern bzw. von Berechtigungsscheinen in Reiseleistungsdokumente erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. – Wird der Reiseleistungspreis bis zum Reiseleistungsantritt vom Nutzer nicht vollständig bewirkt und ist dem Nutzer – soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt – ein Sicherungsschein übergeben worden, ist Reisebüro Weinrich berechtigt, ohne nochmalige Mahnung vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren des Reiseleistungsanbieters gemäß dessen Geschäftsbedingungen zu verlangen, es sei denn, der Nutzer hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht. 3.3 Reiseunterlagen 3.3.1 Unterlagen für Reiseleistungen – einschließlich Flugtickets, Reservierungsnummern und Berechtigungsscheinen – werden dem Nutzer im Regelfall direkt vom Reiseleistungsanbieter oder vom Reisebüro Weinrich per Email übersandt. Soweit eine Übersendung per Email erfolgt, hat der Nutzer sich die Unterlagen in Papierform auszudrucken, dies gilt auch für E-Tickets von Fluggesellschaften. 3.3.2 Je nach Reiseleistungsanbieter kann der Versand von Flugtickets in Papierform und/oder Unterlagen für alle sonstigen Reiseleistungen auch per kostenfreiem Brief erfolgen. Es gelten insoweit jedoch die folgenden Ausnahmen: – Zustellung von Reiseunterlagen außerhalb Deutschlands: Um eine schnellstmögliche und sichere Zustellung der Reiseunterlagen an den Nutzer auch außerhalb Deutschlands zu gewährleisten, behält sich Reisebüro Weinrich einen kostenpflichtigen Versand per Post oder Kurierdienst vor. Die entsprechende Versandgebühr wird dem Nutzer mit dem Gesamtreisepreis berechnet. Der Nutzer wird vorab über die Höhe der zusätzlichen Gebühr unterrichtet. – Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reiseleistungsdokumente – je nach Reiseleistungsanbieter – am Flughafenschalter hinterlegt und sind dort ggf. per Barinkasso zu bezahlen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen für die Hinterlegung der Reiseleistungsdokumente und/oder das Barinkasso zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten und/oder für ein etwaiges Barinkasso erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. 4. Änderungen des Vertrages (Umbuchung, Stornierung usw.) 4.1 Nachdem der Vertrag über die Reiseleistung zwischen Nutzer und Reiseleistungsanbieter geschlossen worden ist, richten sich die Bedingungen für vom Nutzer veranlasste Vertragsänderungen (z.B. Umbuchung, Stornierung) nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Reisebüro Weinrich ist berechtigt, alle aufgrund von nachträglichen Vertragsänderungen, wie z.B. Umbuchungen und Stornierungen, entstehenden Kosten und Teilreiseleistungsvergütungen dem Nutzer im Namen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten. Dies gilt auch für die Durchführung von Vertragsänderungen bei bereits geschlossenen Luftbeförderungsverträgen. Die anfallenden Gebühren richten sich insoweit nach den jeweiligen IATA-Tarifen bzw. den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Luftbeförderungsvertrag sowie den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. 4.2 Soweit nach dem Vertragsschluss zwischen Nutzer und Reiseleistungsanbieter Vertragsänderungen seitens des Reiseleistungsanbieters erforderlich werden (z.B. Änderungen, Umbuchung, Stornierung), gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungen in der Beziehung zwischen Nutzer und Reisebüro Weinrich: – Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, insbesondere nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reiseleistung beeinträchtigen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft, Zwischenlandungen oder um Direktflüge, die ohne vorherige Ankündigung aus zwingenden Gründen in Umsteigeflüge geändert werden, handeln. Reisebüro Weinrich ist verpflichtet, den Nutzer über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach eigener Kenntniserlangung zu informieren, dies betrifft insbesondere auch Angaben zur Fluggesellschaft, so diese bei Reiseleistungsbuchung noch nicht feststeht bzw. sich nach der Buchung ändern sollte. – Bei der Buchung von reinen Flugreisen (Nur-Flüge) gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Soweit nicht ein Linienflug geschuldet wird, bleiben kurzfristige Flugzeiten- und Flugplanänderungen, sowie Änderungen des Fluggerätes oder der Fluggesellschaften eben- falls vorbehalten. Der Nutzer ist bei der Buchung eines Nur-Fluges verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Hinflug sowie innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug, bei der in seinen Reiseunterlagen angegebenen Vertretung die Flugzeiten bestätigen zu lassen. – Reisebüro Weinrich ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Nutzer unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, unter Angaben zur Berechnung des neuen Preises entsprechend unterrichtet. Weitere Regelungen können sich aus den Vertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters ergeben. 5. Datenschutz Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe aller vom Nutzer mitgeteilten personenbezogenen Daten erfolgt seitens Reisebüro Weinrich nach den deutschen gesetzlichen Datenbestimmungen. Reisebüro Weinrich erhebt nur solche persönlichen Daten – und leitet diese an den jeweiligen Reiseleistungsanbieter weiter -, die zur Abwicklung der Reiseleistung notwendig sind. 6. Haftung von Reisebüro Weinrich 6.1 Reisebüro Weinrich übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit und Durchführung der unter reisebuero-weinrich.de präsentierten und vom Nutzer gebuchten Reiseleistungen/Angebote und gibt keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf reisebuero-weinrich.de dargebotenen Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Reiseleistungsanbieter als Vertragspartner des Nutzers. Reisebüro Weinrich haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Reiseleistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. 6.2 Reisebüro Weinrich ist in angemessenem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf reisebuero-weinrich.de verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Die einzelnen Angaben zu den Reiseleistungen auf reisebuero-weinrich.de beruhen auf den Angaben, die Reisebüro Weinrich von den Reiseleistungsanbietern zur Verfügung gestellt werden. Eine Garantie hierfür kann und wird daher vom Reisebüro Weinrich nicht übernommen. Maßgeblich für den Umfang der vom Reiseleistungsanbieter geschuldeten Leistungen ist die Reisebestätigung. 6.3 Sämtliche auf reisebuero-weinrich.de präsentierten Reiseleistungen sind nur begrenzt verfügbar. Reisebüro Weinrich haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung. Ein entsprechender Haftungsausschluss vom Reisebüro Weinrich gilt auch für die tatsächlich Durchführung der Reiseleistung durch den jeweiligen Reiseleistungsanbieter 6.4 Reisebüro Weinrich übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter auf reisebuero-weinrich.de bzw. auf Verlinkungen mit Drittwebseiten. Maßgeblich für den Vertragsschluss sind allein die Angaben, die dem Nutzer im Angebot innerhalb des Online-Buchungsvorgangs und/oder in der entsprechenden Buchungs- und Reiseleistungsbestätigung gemacht werden. 6.5 Die Haftungsausschlüsse der Ziffern 6.2, 6.3 und 6.4 des Abschnitts II der AGB greifen nicht, soweit Reisebüro Weinrich fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung branchenüblicher Sorgfalt hätten bekannt sein müssen. Die entsprechende Haftung vom Reisebüro Weinrich für das Kennenmüssen solch fehlerhafter und/oder unrichtiger Angaben ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 6.6 Sofern und soweit die Haftung vom Reisebüro Weinrich nicht ausgeschlossen ist, haftet Reisebüro Weinrich bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher, kardinaler Vertragspflichten. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher, kardinaler Vertragspflichten ist die Haftung vom Reisebüro Weinrich für alle Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt. 6.7 Reisebüro Weinrich haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste vom Reisebüro Weinrich, vom Reisebüro Weinrich beauftragten Dritten oder von Lieferanten vom Reisebüro Weinrich beeinflusst werden. 6.8 Reisebüro Weinrich haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang und/oder Beschädigung der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Zustellung an den Nutzer. 6.9 Sofern Reisebüro Weinrich eine Gewährleistung und Haftung aus den Vermittlungs- und oder Reiseleistungen oder aus ausdrücklichen Zusicherungen trifft, regelt sich die Geltendmachung und Inanspruchnahme durch den Nutzer nach den Maßgaben der Ziffern 2.1 bis 2.6 des Abschnitts II der AGB. 7. Schlussbestimmungen 7.1 Reisebüro Weinrich behält sich das Recht vor, die AGB zur Nutzung der Website reisebuero-weinrich.de mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern. Insoweit besteht keine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer. Auf der Website reisebuero-weinrich.de wird die jeweils aktuelle Version der AGB vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website reisebuero-weinrich.de nach einer Änderung der AGB erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen. 7.2 Diese AGB enthalten vollständig alle Vereinbarungen des – zwischen dem Nutzer und Reisebüro Weinrich bestehenden – Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen oder Zusicherungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolg- ten. 7.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen Reisebüro Weinrich und dem Nutzer richten sich unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7.4 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Siegen in Deutschland. Die besonderen Gerichtsstände nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben unberührt. 7.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Verwender der AGB: Reisebüro Weinrich, Bismarckstr. 35, 57250 Netphen Tel.: 0271-3180150 Geschäftsführung: Sabine Weinrich Stand der AGB: Oktober 2021
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